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1. Geltungsbereich der AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen nachstehend Tierbetreuer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierhalter – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Sollen konkrete, abweichende Vereinbarungen im Einzelfall gelten, dann müssen diese vor Auftragserteilung schriftlich Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld bestätigt werden.

2. Vertragsgegenstand 

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt der Tierbetreuer selbst Sorge und stellt den Tierhalter von eventuellen Verpflichtungen frei.

Es steht dem Tierbetreuer frei, auch für andere Tierhalter tätig zu werden.

3. Dienstleistungen

Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld– Vanessa Langenhagen erbringt folgende Dienstleistungen:

Mobile Vor-Ort-Katzenbetreuung

Vor Vertragsschluss, zwischen Tierbetreuer und Tierhalter, unterbreitet Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld– Vanessa Langenhagen dem Kunden ein Angebot nach den gewünschten Dienstleistungen. Das Angebot umfasst eine genaue Darstellung der enthaltenen Leistungen.

4. Vertragsschluss

Anfragen von Kunden bei Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Aufgrund der Anfrage unterbreitet Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen ein rechtsverbindliches Angebot. Dieses kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Erteilt der Kunde den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag (Tierbetreuungs-Vertrag) zustande.

5. Dauer der Dienstleistung

Die Dauer des Tierbetreuungs-Vertrages richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden.

5.1. Kündigung des bestehenden Dienstleistungsvertrages/Tierbetreuungs-Vertrag

Der geschlossene Dienstleistungsvertrag kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden.

Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen sichert jedoch zu, dass keine Kündigung zu Unzeiten vorgenommen wird ( zum Beispiel bei Urlaubsbetreuungen während des laufenden Urlaubs ).

5.2. Rücktrittsrecht

Beide Vertragspartner haben ein Rücktrittsrecht. Dieses kann bei außerordentlichen Gründen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise unzumutbarem Verhalten, Unehrlichkeit, Unsauberkeit, Gewissenskonflikten. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Krankheit, Urlaub oder Höhere Gewalt.

5.3. Stornierung des Vertrages

Für die Stornierung des Betreuungsangebotes gelten folgende Regelungen:

Stornierung bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn kostenlos

Stornierung bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn 50 % des Gesamtpreises

Bei nicht Antritt der Betreuung durch den Kunden ohne Absage 100 % des Gesamtpreises

Die Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen. 

6. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Betreuungs-Dienstleistungen. Die aktuelle Preisliste liegt dem Tierhalter bei jedem Vertragsschluss vor und kann zusätzlich auf der Homepage von Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen eingesehen werden.

Aufgrund der gebuchten Dienstleistung und des geschlossenen Vertrages erfolgt die Rechnungsstellung. Die Rechnung kann in bar oder per Überweisung beglichen werden. Bei Barzahlung erhält der Tierhalter eine ordnungsgemäße Quittung.

Es gelten, je nach Vereinbarung, folgende Zahlungsmöglichkeiten:

Der Zahlungsverzug setzt nach Überschreitung der Zahlungsfrist ein. 

7. Rechte und Pflichten, Haftung

Der Tierbetreuer versichert, dass die in dem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise ausgeführt werden und dabei den Bestimmungen des § 11TSCHG sowie dessen Nebenbestimmungen Folge zu leisten.

Notfall/Tierarzt

Der Tierbetreuer ist berechtigt, die betreuten Haustiere im Notfall, oder wenn dies aus seiner Sicht notwendig ist, in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier/die Tiere im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.

Die entstehenden Kosten, sowie die Kosten der damit verbundenen Arbeitszeit, trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer.

Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen.

Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgte tierärztliche Behandlung, entlaufen und/oder ein Versterben des Tieres/der Tiere zu informieren.

Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.

Zugang zu Räumlichkeiten

Der Tierhalter hat Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. Erfolgt dies durch Schlüsselübergabe, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung für einen etwaigen Verlust. Der Tierbetreuer übergibt dem Tierhalter den Schlüssel bei Beendigung der Betreuung.

Der Tierbetreuer wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten. Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich der Tierbetreuer, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind.

Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Tierhalters sind unter Verschluss zu halten. Katzenbetreuung Harburg – Vanessa Langenhagen übernimmt keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde.

Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zu der Wohnung haben, sind Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.

Zusicherung des Kunden

Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Tierbetreuungsvertrag wahr sind und wird den Tierbetreuer unverzüglich informieren, soweit sich Änderungen ergeben. Der Tierhalter versichert, dass die dem Tierbetreuer überlassenen Tiere gesund, Ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sowie nach aktuellem Stand geimpft und Haftpflichtversichert sind. Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.) oder Verhaltensauffälligkeiten der Haustiere informiert werden.

Haftungsregelung

Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung):

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Für Schäden, die das Tier/die Tiere während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten könnte/n, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung. 

834 BGB Haftung des Tieraufsehers:

Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und Katzenbetreuung Harburg – Vanessa Langenhagen kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.

Eintretende Schäden durch zu betreuende Tiere

Richtet das zu betreuende Tier beim Tierbetreuer Schäden an (z. B. angeknabberte Kleidung etc.) so haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer. Alle notwendigen Gegenstände zur Ausführung der Tierbetreuung sind vom Tierhalter/Eigentümer zu stellen und Falle des Verschleißes zu ersetzen.

Futter und Zubehör

Der Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichend Futter, Futter- und Wassernäpfe, Katzentoilette, Streu, evtl. Medikamente und Reinigungsmittel (Besen, Schaufel, Spülmittel, Müllbeutel, etc.) zur Verfügung. Sollte das Futter oder das Zubehör nicht ausreichen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt dieses einzukaufen. Die entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer. Dieses wird in Rechnung gestellt und der Kauf per Quittung nachgewiesen.

Verhinderung des Tierbetreuers

Im Falle eines persönlichen Notfalles, bei Krankheit des Tierbetreuers oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen, ist dieser berechtigt eine andere qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. 

Im Fall eines Unwetters oder Naturkatastrophe ist es dem Tierbetreuer überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Dienstleistung durchzuführen (sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen vom Kunden vorliegen und die Umstände die Einhaltung dieser Anweisung erlauben).

Abwesenheit des Kunden

Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr (oder im Falle einer Rückkehränderung) per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis der gebuchten Leistung an.

8. Preise

Für die Berechnung sind die gültigen Preislisten anzuwenden. Diese werden dem Tierhalter bei Vertragsabschluss in gedruckter Form ausgehändigt und sind auf der Homepage von Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen einzusehen.

Preisabweichungen sind möglich. Diese richten sich nach Bedarf und Aufwand der Betreuung. Diese werden in einem individuellen Angebot berechnet und unterbreitet.

Fahrtkosten berechnen wir ab Km 5,1 mit 0,50 Euro je gefahrenen Kilometer.

Nach der neuen Rechtsprechung können Tierbetreuungskosten (einschließlich des anfallenden Kilometergeldes) bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (haushaltsnahe Dienstleistung). Derzeit gilt eine Pauschale von bis zu 4.000 Euro, die der Tierhalter für die Betreuung des Tieres/der Tiere beim Finanzamt geltend machen kann. Zwingend notwendig ist jedoch, dass die Betreuungskosten per Überweisung beglichen werden. Wir ermöglichen unseren Kunden unter anderem die Bezahlung per Überweisung.

9. Datenerfassung, Datenschutz, Vertraulichkeit

Zur Verfügung gestellte Kundendaten (Vereinbarung zur Katzenbetreuung, Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp), werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet. Die Informationen werden in eine Kundendatei eingegeben, die alle notwendigen Daten zum Tier/den Tieren und dem Tierhalter beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind.

Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen gespeichert, maschinell verarbeitet und gegebenenfalls an Mitarbeiter weitergeleitet werden, die in Vertretung die Tierbetreuung übernehmen.

Katzenbetreuung Harburg – Vanessa Langenhagen sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten zu. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten.

Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Der Kunde/Tierhalter bestätigt mit Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Eine schriftliche Ausführung der Vertragsbestimmungen (AGB) ist Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages und wird diesem hinzugefügt.

10. Sonstiges

Der Tierbesitzer erlaubt der Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen Fotos der Katze(n) in den sozialen Medien und auf der Homepage zu veröffentlichen (ohne Nennung des Besitzernamens natürlich).

Möchten der Tierbesitzer die Tätigkeiten der Katzealleinzuhaus - Mobile Katzenbetreuung Hittfeld – Vanessa Langenhagen mit einer Webcam überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten. Dies kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Betroffenen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Kunden/Tierhalters bzw. der Aufenthaltsort des Tieres. Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Lübeck.

12. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

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